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GesRZ 6, Dezember 2019, Seite 373

Konsultation zum Review der Marktmissbrauchsverordnung

Nach Art 38 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung [EU] Nr 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Marktmissbrauch [Marktmissbrauchsverordnung] und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission, ABl L 173 vom , S 1) war die Europäische Kommission bis zum verpflichtet, einen Bericht über die Anwendung der Marktmissbrauchsverordnung und gegebenenfalls über die Erforderlichkeit einer Überarbeitung zu erstatten. Dies insb in Bezug

  • auf die Angemessenheit, gemeinsame Bestimmungen darüber einzuführen, dass alle Mitgliedstaaten verwaltungsrechtliche Sanktionen für Insidergeschäfte und Marktmanipulation festlegen müssen,

  • darauf, ob die Bestimmung des Begriffs „Insider-Informationen“ dahin gehend ausreichend ist, dass sie alle Informationen abdeckt, die für die zuständigen Behörden relevant sind, um wirksam gegen Marktmissbrauch vorzugehen,

  • auf die Angemessenheit der Bedingungen, unter denen das Handelsverbot gem Art 19 Abs 11 der Marktmissbrauchsverordnung verhängt wird, hinsichtlich der Frage, ob das Verbot auch auf andere Umstände a...

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