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BFGjournal 12, Dezember 2010, Seite 441

VfGH prüft Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld bei getrennt lebenden Eltern

Mit Bescheiden des UFS wurde jeweils dem (geldunterhaltspflichtigen und von der Kindesmutter getrennt lebenden) Vater des Kindes gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) die Rückzahlung von an die Kindesmutter ausbezahlten Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld vorgeschrieben. Der VfGH hat Bedenken, dass § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG („Eine Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld haben zu leisten: 1. Der Elternteil des Kindes, wenn an den anderen Elternteil ein Zuschuss gemäß § 9 Abs. 1 Z 1 ausbezahlt wurde.“) verfassungswidrig ist. Eine entsprechende Gesetzesprüfung wurde eingeleitet. Zwar wurde die Rückzahlungsverpflichtung mittlerweile abgeschafft. Die in Prüfung gezogene Bestimmung ist jedoch nach wie vor die geltende Grundlage für Rückforderungen zu früheren Jahren ( u. a.).

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