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BFGjournal 3, Dezember 2008, Seite 110

Zusammenschluss – Anwachsung gemäß § 142 UGB als Zusammenschluss

Klaus Hirschler, Gottfried Maria Sulz und Christian Oberkleiner

1. Die gesetzlich geforderte Gewährung von Gesellschafterrechten kann bzw. muss in Einzelfällen unterbleiben. So wird beim Zusammenschluss („Verschmelzung“) einer Tochterpersonengesellschaft mit ihrer 100%igen MutterpersonengesellS. 111schaft durch Übertragung des Betriebs der Tochter regelmäßig eine Gewährung von Gesellschafterrechten nicht erfolgen (können).

2. Eine Anwachsung i. S. d. § 142 UGB einer Personengesellschaft bei einer anderen Personengesellschaft kann bei Erfüllung der Voraussetzungen des Art. IV UmgrStG (mit Ausnahme der Gewährung von Gesellschafterrechten) einen Zusammenschluss im Sinn des UmgrStG darstellen.


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Zusammenschluss – Anwachsung gemäß § 142 UGB als Zusammenschluss
-G/04
§§ 23, 26 Abs. 4 UmgrStG, § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG, § 142 UGB

Der Fall

An der Personengesellschaft B-KG war die B-GmbH als Arbeitskomplementärin und die Personengesellschaft A-KG als 100%ige Kommanditistin beteiligt. Infolge des Austritts der reinen Arbeitskomplementärin ging der gesamte Betrieb der B-KG mit Gesamtrechtsnachfolge auf die A-KG über (Anwachsung i. S. d. § 142 UGB). Strittig war die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer für die übergehenden Grundstücke der B-KG. Das Finanzamt sah in der Anwachsung keinen Zusammenschluss...

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