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ISR 6, Juni 2023, Seite 153

Wegzugsbesteuerung und “lediglich vorübergehende Abwesenheit”

Steffen Lampert und Sebastian Többen

AStG § 6 Abs. 3 S. 1; EStG § 17 Abs. 1; EStG § 1 Abs. 1 S. 1; EStG VZ 2014

Das zum Entfallen der sog. Wegzugsbesteuerung führende Merkmal der „nur vorübergehenden Abwesenheit“ in § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG ist unabhängig von einer „Rückkehrabsicht“ erfüllt, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des gesetzlich bestimmten Zeitrahmens von fünf Jahren nach dem Wegzug wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird.

BFH Urt. - I R 55/19 - ECLI:DE:BFH:2022:U.211222.IR55.19.0

Hintergrund: § 6 Abs. 3 S. 1 AStG in der Fassung, welche der Entscheidung des BFH zugrunde lag (§ 6 AStG i.d.F. v. – JStG 2009, im Folgenden: a.F.), sah vor, dass der nach § 6 Abs. 1 AStG a.F. entstandene Steueranspruch entfällt, wenn “die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht auf vorübergehender Abwesenheit” beruht und der Steuerpflichtige innerhalb von 5 Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Da sich eine fast wortlautidentische Regelung in § 6 Abs. 3 S. 1 AStG i.d.F. des ATADUmsG (im Folgenden: n.F.) findet, ist die Entscheidung des BFH auch für die geltende Rechtslage von Interesse.

Unstrittig ist, dass der Steueranspruch nur entfällt, wenn der Stpfl. in den gesetzlich festgelegten Fristen tatsächlich wieder unbeschränkt steuerpfli...

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