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AVR 4, August 2023, Seite 182

Zustellung bei mehreren Zustellbevollmächtigten

AVR 2023/9

§ 9 Abs 4 ZustG

Eine allgemeine Vertretungsbefugnis schließt (im Allgemeinen) eine Zustellungsbevollmächtigung mit ein […]. Die Kündigung oder der Widerruf einer Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn dies der Behörde mitgeteilt wird.

Sachverhalt: Mit Eingabe vom gab Rechtsanwalt A bekannt, dass die Mitbeteiligte ihn bevollmächtigt habe, eine Regelung des bestehenden Abgabenrückstands mit der Abgabenbehörde vorzunehmen. Abgesehen davon bleibe die steuerliche Vertretung durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft K GmbH aufrecht.

Mit Eingabe vom stellte Rechtsanwalt A namens der Mitbeteiligten einen Antrag auf Nachsicht, welcher mit Bescheid vom abgewiesen wurde. Der Bescheid wurde an die Mitbeteiligte zu Handen der K GmbH zugestellt, welche eine Kopie der Erledigung per E-Mail an Rechtsanwalt A weiterleitete. Das Original des Bescheides wurde von der K GmbH vernichtet.

Die Mitbeteiligte erhob, vertreten durch Rechtsanwalt A, Beschwerde gegen diesen Bescheid. Mit Beschwerdevorentscheidung vom wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Diese Erledigung wurde der Mitbeteiligten persönlich zugestellt.

Vertreten durch Rechts...

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