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GesRZ 4, August 2022, Seite 170

Update zur Nachhaltigkeit am Kapitalmarkt

Mehrere Neuerungen und Änderungen gab es zum Thema „Nachhaltigkeit am Kapitalmarkt“:

Wie in dieser Rubrik berichtet wurde, sollen die komplexen technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung in einem delegierten Rechtsakt gebündelt werden und ab dem zur Anwendung kommen. Die Europäische Kommission hat die entsprechenden Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörden ESMA, EBA und EIOPA nun im Entwurf für eine delegierte Verordnung angenommen. Mit einer Veröffentlichung im „Amtsblatt der EU“ wird noch im August 2022 gerechnet. Die technischen Regulierungsstandards dienen der Standardisierung der nach der Offenlegungsverordnung zu veröffentlichenden Informationen. Ziel ist die Verbesserung der Vergleichbarkeit von Finanzprodukten im Hinblick auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch potenzielle Anleger.

Um die Datengrundlage zu verbessern, welche die Finanzunternehmen für die Erfüllung ihrer Pflichten nach der Offenlegungsverordnung benötigen, soll eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verabschiedet werden. Die Trilogverhandlungen auf Basis des Vorschlags der Kommission für eine solche Richtlinie haben zu einer vorläufigen Einigu...

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