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GesRZ 4, August 2022, Seite 165

Nachhaltigkeit – ist Gesellschaftsrecht neu zu denken?

Susanne Kalss

Der rote Faden für den Erfolg lautete über Jahrzehnte: Möglichst viel Freiheit bzw Nutzenmaximierung für den einzelnen Marktteilnehmer schaffte – im Sinn der unsichtbaren Hand des Marktes – zugleich einen kurz- und langfristigen Wohlfahrtsgewinn für die Volkwirtschaft eines Landes und damit auch für die gesamte Weltwirtschaft. Der Kernsatz des auf die individuelle Vorteilsmaximierung ausgerichteten Wirtschaftsmodells, das sich in der Steigerung des shareholder value und der kurzfristigen Gewinnmaximierung widerspiegelt (Bueren, Short Termism im Aktien- und Kapitalmarktrecht [2022] 79 ff), wird mit der ESG-Bewegung massiv erschüttert.

Nachhaltigkeit im ökologischen und sozialen Sinn heißt, die Ressourcen (Arbeitnehmer, Geschäftspartner, Sachmittel) nicht voll auszureizen und gemeinsam bestmöglich zu nutzen. „ESG“ ist so schwer in den Griff zu bekommen, weil das alte Konzept der eigennützigen Nutzenoptimierung nicht so einfach wirkt. Das Individuum und die Unternehmen sollen nicht mehr nur im möglichst kurzfristigen Eigennutz handeln, vielmehr sollen sie Gemeinwohlziele auf ökologischer und sozialer Ebene, somit für Umwelt und Gesellschaft, in den Blick nehmen.

Die ESG-Bewegung hat län...

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