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immo aktuell 4, August 2023, Seite 206

Verwalterbestellung und wirtschaftliches Naheverhältnis

immo aktuell 2023/33

§ 24 Abs 3 WEG; § 6 Abs 4 MaklerG

Wenn die in Aussicht genommene Verwalterin 39 Wohnungen einer Wohnungseigentümerin betreut und durch eine mit dieser „eng verflochtenen“ Gesellschaft vermittelt, auf die der Geschäftsführer der als neue Hausverwaltung zu bestellenden Gesellschaft maßgeblichen Einfluss hat, dann ist die Annahme eines wirtschaftlichen Naheverhältnisses nicht zu beanstanden.

Sachverhalt: [1] Die Antragstellerinnen sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft mit einem aus sechs Stiegen und insgesamt 145 Wohnungseigentumsobjekten bestehenden Mehrparteienhaus.

[2] Im Jahr 2018 erwarb die Erstantragsgegnerin von der L* GmbH 4.477 Anteile der Liegenschaft verbunden mit Wohnungseigentum an 39 Wohnungen auf den Stiegen I bis III des Hauses. Sowohl im Kaufvertrag mit der L* GmbH als auch in den späteren Verträgen, mit denen sie zwei dieser Wohnungen verkaufte, waren Klauseln enthalten, nach denen sich die jeweilige Käuferin für drei Jahre „betreffend Bestellung bzw Abberufung der Hausverwaltung dieser Liegenschaft zum gleichen Stimmverhalten wie die Verkäuferseite“ verpflichtet. Die Zweitantragsgegnerin erwarb im Jahr 2018 von der L* GmbH 945 A...

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