Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
immo aktuell 4, August 2023, Seite 192

Ist das wegen außergewöhnlichen Starkregens vorübergehend aufgestaute Wasser „freies“ oder doch „gesammeltes“ Wasser?

immo aktuell 2023/29

§§ 364 ff ABGB; § 24 Abs 2 BStG 1971; § 21 Abs 3 Oö Straßengesetz

Das infolge eines Starkregens lediglich kurzfristig aufgestaute, dann jedoch ohne weitere Ursache abgelaufene Oberflächenwasser ist als „freies“ Wasser von der Duldungspflicht des § 21 Abs 3 Oö StrG umfasst. Die allein durch ein außergewöhnliches Starkregenereignis eingetretene kurzfristige Überlastung des Kanalsystems lässt sich nicht einem Defekt gleichsetzen.

Sachverhalt: [1] Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft samt Gebäude im Stadtzentrum der beklagten Gemeinde. Das Gebäude grenzt unmittelbar an den Gehsteig der W*straße und darauffolgend an den der S*gasse.

[2] Am 21. und am kam es im Bereich der W*straße zu Starkregen, wie er im langjährigen Mittel seltener als alle 25 Jahre auftritt. Am gegen 17:30 Uhr war aufgrund der Niederschlagsmenge das Kanalsystem überlastet, und das Wasser staute sich im Bereich zwischen dem Gemeindeamt und der Liegenschaft der Klägerin auf; es floss teilweise über die Zufahrt zur S*gasse ab, gelangte für kurze Zeit aber auch über die Lichtschachtoberkante beim Haus der Klägerin und füllte die Lichtschächte mit Wasser. Dieses Wasser drang in der Folge in den Ke...

Daten werden geladen...