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immo aktuell 3, Juni 2023, Seite 110

Bildung einer steuerlichen Unternehmensgruppe nach § 9 KStG

Zulässigkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur iZm der zwingenden Verwendung amtlicher Vordrucke

Cornelia Holubiczka

Wesentlicher Vorteil einer steuerlichen Unternehmensgruppe nach § 9 KStG ist, dass Gewinne und Verluste unterschiedlicher Körperschaften miteinander verrechnet und gemeinsam besteuert werden können. Demnach gewinnt die Gruppenbesteuerung hinsichtlich Projektgesellschaften bzw Immobiliengesellschaften in der Praxis immer mehr an Relevanz.

Gemäß § 9 Abs 8 TS 5 KStG müssen Anträge zur Bildung oder Erweiterung einer steuerlichen Unternehmensgruppe unter der Verwendung amtlicher Vordrucke gestellt werden. Hierbei stellen sich in der Praxis ua folgende Fragen: Gilt die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch als Originalunterschrift per Hand? Bzw inwiefern ist eine elektronische Einreichung via FinanzOnline zulässig?

1. Verwendung amtlicher Vordrucke

Sämtliche Anträge iZm der Bildung oder Erweiterung von steuerlichen Unternehmensgruppen (sogenannte Gruppenanträge) sind nach § 9 Abs 8 KStG zwingend auf einem „amtlichen Vordruck“ der Finanzverwaltung zu erstellen. Die amtlichen Formulare G1 (für Gruppenträger), G2 (für Gruppenmitglieder) und G4 (Finanzielle Verbindung Gruppenmitglieder) stehen in FinanzOnline nicht zur Verfügung. Demnach ist es in FinanzOnline technisch nicht möglich, die amtliche...

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