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iFamZ 5, Oktober 2023, Seite 282

Freiheitsbeschränkung durch Einsperren im Zimmer einer Neunjährigen mit Traumafolge- störung: Psychische Krankheit, Alterstypizität?

iFamZ 2023/208

Gudrun Strickmann

§§ 24 HeimAufG

Für die Beurteilung der Alterstypizität einer Freiheitsbeschränkung ist als Orientierungshilfe darauf abzustellen, ob ein psychisch gesundes Kind von sorgsamen, verständigen Eltern in derselben Situation derselben Freiheitsbeschränkung unterworfen werden würde. Das kurzzeitige Einsperren der damals neunjährigen Bewohnerin in ihrem Zimmer stellt keine alterstypische Freiheitsbeschränkung dar, weil diese Maßnahme deutlich über eine bloße Erziehungsmaßnahme, wie etwa wenn ein Kind zum Hausaufgaben erledigen auf das Zimmer geschickt wird, hinausgeht.

Die Bewohnerin war im fraglichen Zeitraum psychisch krank iSd § 4 Z 1 HeimAufG, weil ihre Traumafolgestörung krankheitswertig war und ihre Verhaltenssteuerung beeinträchtigte (Impulsdurchbrüche, Auto- und Fremdaggression sowie dissoziative Zustände).

[1] Die nunmehr elfjährige [im Zeitpunkt der Maßnahme neunjährige] Bewohnerin lebt seit Ende Mai 2019 in einer institutionalisierten Wohngemeinschaft für Kinder und Jugendliche. Die Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung kommt dem KJHT zu.

[2] Die Bewohnerin erlitt eine komplexe traumatische Belastung in ihrer Ursprungsfamilie. Es kam zu Entwurzelung und Beziehungsab...

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