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GesRZ 2, April 2022, Seite 54

Vorschlag für eine Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen

Die Europäische Kommission hat Ende Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 angenommen. Der Vorschlag zielt darauf ab, ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unterS. 55nehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Unternehmen spielen nach Ansicht der Europäischen Kommission eine zentrale Rolle beim Aufbau einer nachhaltigen Wirtschaft und seien in die Pflicht zu nehmen.

Sie sollen daher negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten und der Tätigkeiten ihrer Tochterunternehmen sowie in der Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte sowie auf die Umwelt ermitteln und verhindern. Einige Mitgliedstaaten hätten bereits Vorschriften für Sorgfaltspflichten idZ eingeführt, ebenso wie einige Unternehmen bereits eigene Initiativen ergriffen hätten. Es bedürfe jedoch weitreichender Verbesserungen, die mit freiwilligen Maßnahmen nur schwer zu erreichen seien, insb um die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris zu berücksichtigen. Durch einheitliche Rege...

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