Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 4, August 2023, Seite 216

Vier Jahre Erwachsenenschutzrecht – Stimmungsbilder aus der Praxis (Teil III)

Johann Weitzenböck

Mit trat das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz in Kraft, mit dem eine grundlegende Reform des seit 1983 geltenden (und 2006 in erheblichem Ausmaß novellierten [SWRÄG 2006, BGBl I 2006/92]) „Sachwalterrechts“ umgesetzt wurde. Wichtigstes Ziel der Reform war es, „die gerichtliche Fürsorge für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, neu zu ordnen. Dabei sollte die Autonomie dieser Menschen ausgebaut werden. Aufbauend auf Teil II () dieses Beitrags, der die Stimmen aus der Praxis zu vier Jahren Erwachsenenschutzrecht wiedergab, gilt es in der Folge, auch über die Rsp des OGH zur Auswahl der vertretenden Person und über weitere interessante Entscheidungen zu berichten.

I. Ausgewählte Rechtsprechung des OGH

Dem Gesetzgeber in Umsetzung des neu gefassten Ablehnungsrechts der rechtsberatenden Berufe in § 275 Z 1 ABGB streng folgend hält der OGH in 1 Ob 41/22v fest, dass die bloß abstrakte Möglichkeit, dass in Zukunft Prozesse und Verfahren anfallen könnten, für die Annahme nicht genügt, dass zur Besorgung der Angelegenheiten der vertretenen Person vorwiegend Rechtskenntnisse erforderlich sind; dies auch dann, wenn die vertretene Person „immer wieder H...

Daten werden geladen...