Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 4, August 2023, Seite 215

Leistungszuständigkeit für pauschales Kinderbetreuungsgeld

iFamZ 2023/150

Art 68 Abs 1 lit a VO (EG) 883/2004

Ist der Vater des Kindes im maßgeblichen Zeitraum in Österreich beschäftigt und die – mit dem Kind in Polen lebende – Mutter dort tatsächlich nicht erwerbstätig, ist Österreich vorrangig leistungszuständig und hat der Mutter das pauschale Kinderbetreuungsgeld nach Polen zu exportieren.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
Daten werden geladen...