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iFamZ 4, August 2023, Seite 205

Informationsaustausch über Urlaubsreisen und Verwahrung des Reisepasses bei gemeinsamer Obsorge

iFamZ 2023/138

§ 162 Abs 1 ABGB

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht des obsorgeberechtigten Elternteils schließt die Berechtigung mit ein, die Reisedokumente für das Kind innezuhaben. Bei gemeinsamer Obsorge sind daher grundsätzlich beide Elternteile berechtigt, die Reisedokumente des Kindes zu verwahren.

Das Rekursgericht gab dem Antrag des Vaters statt, einen der beiden Pässe des minderjährigen Doppelstaatsbürgers dauerhaft verwahren zu dürfen.

Der außerordentliche Revisionsrekurs der Mutter zielt auf die Wiederherstellung der erstinstanzlichen Entscheidung ab, dass die Mutter als Domizilelternteil den Reisepass nur bei rechtzeitiger Information über die Details der bevorstehenden Auslandsreise herausgeben und der Vater den Reisepass nach der Auslandsreise der Mutter zurückzustellen habe. Er zeigt jedoch keine erhebliche Rechtsfrage auf und ist daher nicht zulässig.

1. Der Revisionsrekurs argumentiert, dass der Domizilelternteil gem § 177 Abs 4 ABGB mit der gesamten Obsorge betraut sein müsse. Die Rekursentscheidung schränke die Obsorge der Mutter unzulässig ein.

1.1. Gem § 162 Abs 1 ABGB hat der hierzu berechtigte Elternteil auch das Recht, den (konkreten, schlichten) Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Dies umfasst auch U...

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