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iFamZ 4, August 2023, Seite 203

Änderung der Obsorge (erst) nach sorgfältiger Klärung der Tatsachengrundlage

iFamZ 2023/136

§ 180 Abs 3 ABGB

Die zukunftsbezogene Rechtsgestaltung durch eine Obsorgeentscheidung kann nur dann sachgerecht sein, wenn sie auf einer aktuellen und ausreichenden Sachverhaltsgrundlage beruht und bei einem Obsorgewechsel eine Zukunftsprognose über dessen Einfluss auf das Kind beinhaltet.

Die Obsorge für den Sohn kommt bisher der Mutter allein, jene für die älteren Zwillinge den Eltern gemeinsam zu. Die Mutter beantragte die Übertragung der Obsorge auch für die beiden älteren Kinder allein auf sie. Der Vater möchte die gemeinsame Obsorge aufrechterhalten und strebt sie auch für den jüngeren Sohn an. Das Erstgericht wies die Anträge der Eltern jeweils ab und ließ die bisherigen Obsorgeverhältnisse unverändert.

Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters nicht Folge, änderte aber über den Rekurs der Mutter den Beschluss dahin ab, dass die Obsorge auch hinsichtlich der beiden Mädchen nunmehr alleine der Mutter zukomme. Es hielt die gemeinsame Obsorge für nicht zielführend, wobei es zugrunde legte, dass bei beiden Eltern die erforderliche Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie die entsprechende Bereitschaft der Eltern nicht gegeben seien; eine entsp...

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