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iFamZ 4, August 2023, Seite 200

Keine Aufrechnung gegen Kindesunterhalt im Außerstreitverfahren

iFamZ 2023/133

§ 231 ABGB; § 391 Abs 3 ZPO

Ein Begehren auf Rückzahlung zu viel gezahlter Unterhaltsbeiträge ist nicht im Außerstreitverfahren, sondern im streitigen Verfahren geltend zu machen. Auch eine entsprechende Aufrechnungseinrede des Unterhaltsschuldners gegen die im Außerstreitverfahren geltend gemachte Unterhaltsforderung des Kindes ist als unzulässig zurückzuweisen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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