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iFamZ 3, Juni 2023, Seite 142

Pflegekarenz schädlich für einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

iFamZ 2023/98

§ 24 KBGG; § 75c Abs 1 Z 2 BDG

Das für den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld aufgestellte Erfordernis der durchgehenden Erwerbstätigkeit in den letzten 182 Kalendertagen vor der Geburt wird nicht erfüllt, wenn die Mutter – eine Beamtin – in dieser Zeit zwecks Pflege einer nahen Angehörigen für gut sechs Wochen Pflegekarenz nimmt. Die Pflegekarenz ist keine tatsächliche Ausübung einer Erwerbstätigkeit und auch keine der Erwerbstätigkeit gleichgestellte Zeit.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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