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GesRZ 6, Dezember 2014, Seite 379

Strafrechtliche Grundlagen der Geschäftsführerhaftung

Libro und die Folgen: Welche Folgewirkungen zeitigt die aktuelle Rechtsprechung in Strafsachen für die wirtschaftliche Praxis?

Roland Kier

Dass der OGH in Strafsachen in letzter Zeit das Wirtschaftsleben immer stärker in den Blickpunkt nimmt, haben zu Recht erst kürzlich Isola/Seidl/Sprajc anhand der Styrian Spirit-Entscheidung aufgezeigt. Das aktuelle Libro-Urteil zeigt aber auf, dass die Strafbarkeit nicht bei wirtschaftlich unvertretbaren Kreditvergaben haltmacht.

I. Überblick über mögliche strafrechtliche Gefahren der Geschäftsführung im Allgemeinen

Die zentrale Strafnorm der strafrechtlichen Geschäftsführerhaftung ist und bleibt der Tatbestand der Untreue gem § 153 StGB, auf welchen in der Folge noch eingegangen werden soll. Darüber hinaus haben sich Geschäftsführer aber in zahlreichen Fällen auch – abgesehen von finanzstrafrechtlichen Problemstellungen – wegen anderer strafrechtlicher Vorwürfe zu verantworten. Darunter fällt vor allem der Tatbestand der betrügerischen Krida gem § 156 Abs 1 StGB, derer sich derjenige schuldig macht, der einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, beiseiteschafft, veräußert oder beschädigt, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vorschützt oder anerkennt oder sonst sein Vermögen wirklich oder zum Schein verringert und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger oder wenigstens eines von ihnen vereitelt ode...

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