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GesRZ 6, Dezember 2014, Seite 363

Die Societas Unius Personae – ein Hybrid aus nationalem und europäischem Recht

Stefanie Jung

Am hat die Kommission ihren Richtlinienvorschlag zur Societas Unius Personae (SUP) – im Folgenden „SUP-RL“ bezeichnet – vorgestellt. Diese Rechtsform ist, wie der Name bereits erkennen lässt, eine Einpersonen-Gesellschaft. Die SUP wird von der Europäischen Kommission selbst als „nationale Gesellschaft“ bezeichnet. In Aufsätzen und Stellungnahmen wird dagegen häufig von einer „europäischen Rechtsform“ gesprochen. Dieser Beitrag möchte sich anhand der SUP mit der Frage beschäftigen, wo die Grenze zwischen nationalen und europäischen Rechtsformen verläuft (siehe Pkt III.). Im Ergebnis ist die SUP so strukturiert, dass sie auf der Grenze zwischen nationalem und europäischem Gesellschaftsrecht liegt. Die SUP verdeutlicht damit die Auflösung der Dichotomie von nationalen und europäischen Gesellschaftsformen. Rechtsformen, die wie die SUP auf dieser Grenze liegen, könnten als hybride Gesellschaftsformen (kurz: „Hybride“) bezeichnet werden. Im letzten Abschnitt dieses Beitrags soll eine erste Bewertung von der hier neu vorgestellten Kategorie der Hybride im Gesellschaftsrecht vorgenommen werden (siehe Pkt IV.).

I. Grundzüge der SUP

Die SUP ist eine Einpersonen-GmbH (Art 7 Abs 2 der ...

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