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GesRZ 6, Dezember 2014, Seite 340

RÄG 2014: Keine Anwendung des kapitalgesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungsregimes auf verdeckte Kapitalgesellschaften!

Sebastian Bergmann und Paul Schörghofer

Mit dem RÄG 2014 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass verdeckte Kapitalgesellschaften nicht zur Dotierung gebundener Rücklagen verpflichtet sind. Dies wirkt sich uE auch auf die strittige Frage der analogen Anwendung des kapitalgesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungsregimes auf verdeckte Kapitalgesellschaften (insb GmbH & Co KGs im engeren Sinn) aus.

I. Die OGH-Entscheidung 2 Ob 225/07p

In seiner Entscheidung vom , 2 Ob 225/07p, hat der OGH nach einer langjährigen Kontroverse in der Lehre ausgesprochen, dass das GmbH-rechtliche Kapitalerhaltungsrecht (§§ 82 f GmbHG) auf GmbH & Co KGs im engeren Sinn analog anzuwenden sei. Der Gerichtshof begründet dies damit, dass der Gesetzgeber Personengesellschaften ohne unbeschränkt haftende natürliche Person in mehreren, den Schutz der Gesellschaftsgläubiger verfolgenden Bestimmungen Kapitalgesellschaften gleichstellt habe und das Verbot der Einlagenrückgewähr ebenfalls dem Gläubigerschutz diene.

Im Schrifttum wurde die Entscheidung geteilt aufgenommen. Während sie von einem Teil (zumindest im Grundsatz) begrüßt wurde, lehnte ein anderer Teil die Auffassung des OGH ab. Von den Gegnern der Entscheidung wurde insb vorgebracht, dass eine Analogie m...

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