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GesRZ 6, Dezember 2014, Seite 339

Versicherungsaufsichtsgesetz 2016

Durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016) soll die Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) umgesetzt und gleichzeitig das VAG aus dem Jahr 1978 aufgehoben werden. Der Gesetzesentwurf sieht folgende wesentliche Neuerungen vor:

  • Einrichtung eines den aktuellen internationalen Entwicklungen entsprechenden Governance-Systems;

  • Kapitalanlage gemäß dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht;

  • Aufstellung einer zusätzlichen Bilanz für Solvenzzwecke;

  • risikoorientierte Ermittlung der Eigenmittelausstattung;

  • harmonisierte regelmäßige Berichterstattung gemäß der Durchführungsverordnung;

  • Anpassung der Aufsichtsinstrumente und Maßnahmen der FMA;

  • Bericht über die Solvenz und Finanzlage gemäß der Durchführungsverordnung;

  • Einführung eines Aufsichtsregimes für Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs von Solvabilität II;

  • Anpassung der Prüfpflichten des Abschlussprüfers;

  • Verbesserung der Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen.

Jene Bereiche des VAG 1978, die nicht durch die Änderungen aufgrund von Solvabilität II betroffen sind, sollen weitestgehend unverändert übernommen werden. Dies sind insb die Regelungen betreffend:

  • Aktionärskontrolle;

  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit;

  • besondere Bestimmungen für die verschiedenen Versiche...

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