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iFamZ 6, Dezember 2020, Seite 380

Einzelisolierung ohne Absonderungsbescheid nach EpiG muss Zulässigkeitskriterien des HeimAufG einhalten; Verhältnismäßigkeit einer längerdauernden Isolierung und rechtliches Gehör

iFamZ 2020/212

§ 3 HeimAufG; EpiG

Die (insgesamt mehr als dreiwöchige) Einzelisolierung des Bewohners im Zimmer ist eine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG.

Ein fehlender persönlicher Eindruck des Gerichts vom Bewohner, seine unterbliebene Beiziehung zur Verhandlung, die Durchführung der Verhandlung bei Gericht und nicht in der Einrichtung sowie die unterbliebene Einholung eines Pflegegutachtens oder eines medizinisch-psychiatrischen Gutachtens bilden mangels Entscheidungsrelevanz dann keinen noch in dritter Instanz aufgreifbaren Gehörverstoß oder Verfahrensmangel, wenn allein das Risiko einer COVID-19-Infektion und die dafür zur Verfügung stehenden Präventionsmöglichkeiten in einer höchst gefährdeten Einrichtung durch ein internistisch-infektiologisches Gutachten geklärt sind.

In einer Einrichtung mit betagten Bewohnern und einem damit erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer COVID-19-Infektion kann die Einzelisolierung eines Bewohners eine nach § 4 HeimAufG zulässige Freiheitsbeschränkung sein. Dies ist der Fall bei einem Bewohner, der Betreuung und Begleitung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens benötigt, nach dessen Infektionsverdacht und einem ungeschützten Außenkontak...

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