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iFamZ 6, Dezember 2020, Seite 365

Anspruch auf Ersatztage bei Entfall des Kontaktrechts?

iFamZ 2020/202

S. 365§ 187 ABGB

Ersatztage sind nach der Rsp nicht generell, sondern nur ausnahmsweise und aus konkreten Anlässen zu gewähren.

(…) Auch im Außerstreitverfahren ist nur derjenige rechtsmittellegitimiert, der durch die bekämpfte Entscheidung (formell oder materiell) beschwert ist. Formelle Beschwer liegt vor, wenn die Entscheidung von dem ihr zugrunde liegenden Antrag des Rechtsmittelwerbers zu seinem Nachteil abweicht. Der Rechtsmittelwerber muss auch materiell beschwert sein. Materielle Beschwer liegt vor, wenn die rechtlich geschützten Interessen des Rechtsmittelwerbers in der Entscheidung beeinträchtigt werden (RIS-Justiz RS0041868).

Der Vater strebt die Änderung des angefochtenen Beschlusses dahin an, dass die Kontakte der Kinder zu ihm ab ausgeweitet werden. Insoweit die Anfechtung der Entscheidung damit auch bereits abgelaufene Zeiträume betrifft, fehlt es dem Vater an der Beschwer (4 Ob 315/98x; 6 Ob 211/99v; 3 Ob 18/18w), sodass sein Rechtsmittel insoweit als absolut unzulässig zurückzuweisen ist. (…)

Im Übrigen ist der Revisionsrekurs mangels erheblicher Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG zurückzuweisen. Das ist wie folgt kurz zu begründen (§ 71 Abs 3 AußStrG):

1. Nach gesicherter Rsp sind Ersatzbes...

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