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iFamZ 6, Dezember 2020, Seite 359

Umstieg von einem Bachelor- in ein Masterstudium

iFamZ 2020/194

§ 231 ABGB

Ein zielstrebiger Studienerfolg ist nicht zwingend bereits dann zu verneinen, wenn nach schlichtem Dividieren die pro Semester erreichten ECTS-Punkte nicht (stets) jenen Punkten entsprechen, die bei einer durchschnittlichen Studiendauer im rechnerischen Durchschnitt auf ein Semester entfallen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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