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iFamZ 6, Dezember 2020, Seite 348

OGH beantragt beim VfGH die Aufhebung der Regelung zur Überprüfung freiheitsbeschränkender Maßnahmen

iFamZ 2020/185

S. 348 § 7 Abs 1 EpidemieG; Art 18, 94 B-VG

Der OGH stellt an den VfGH den Antrag, 1. § 7 Abs 1a Satz 2 EpidemieG idF BGBl I 2016/63, in eventu: 2. § 7 Abs 1a Satz 2 bis 4 EpidemieG idF BGBl I 2016/63, in eventu: 3. § 7 Abs 1a Satz 2 bis 4 EpidemieG idF BGBl I 2020/104 als verfassungswidrig aufzuheben. (…)

Mit Bescheid der BH Ried vom wurde dem Antragsteller (ASt) aufgetragen, bis einschließlich unter größtmöglicher Vermeidung von Kontakten mit anderen Personen in seiner Wohnung zu verbleiben. Der ASt sei aufgrund eines Kontakts zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person als „Kontaktperson mit Hoch-Risiko-Exposition“ einzustufen. Es sei zwar noch kein Nachweis des Virus erfolgt, dennoch sei aufgrund der Risikobeurteilung iZm dem Kontakt zu einer infizierten Person ein Auftreten der Infektion innerhalb der Inkubationszeit von 14 Tagen nicht auszuschließen. Wegen der Möglichkeit einer Weiterverbreitung der Krankheitskeime sei im Interesse des öffentlichen Wohls der Bescheid als unaufschiebbare Maßnahme gem § 57 Abs 1 AVG ohne vorangegangenes Ermittlungsverfahren zu erlassen. Die Rechtsmittelbelehrung verwies darauf, dass gegen den Bescheid binnen zwei Wochen nach Zustellung schriftlich bei der...

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