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iFamZ 6, Dezember 2019, Seite 372

Das neue Annäherungsverbot: Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz aus Sicht einer Opferschutzeinrichtung

Mariella Mayrhofer

Dieser Beitrag behandelt die für das Sicherheitspolizeigesetz wesentlichen Änderungen durch das Gewaltschutzgesetz 2019. Themenschwerpunkt bildet das Betretungs- und Annäherungsverbot, welches mit in Kraft tritt.

I. Grundsätzliches

Die europaweit durchgeführte Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat ergeben, dass jede dritte Frau seit ihrem 15. Lebensjahr zumindest eine Form von körperlicher oder sexueller Gewalt erfahren hat. Jede fünfte Frau (22 %) gab an, körperlicher und/oder sexueller Gewalt in gegenwärtiger oder früherer Partnerschaft ausgesetzt gewesen zu sein. 2018 wurden laut Medienberichten 28 Frauen und Kinder von ihren (Ex-)Partnern bzw Familienmitgliedern ermordet. Anlass genug, die wichtigsten Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz (durch das Gewaltschutzgesetz 2019) aus Sicht einer Opferschutzeinrichtung zu beleuchten.

II. Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz

A. Betretungs- und Annäherungsverbot

Mit der Novellierung des GeSchG 2019 bleibt das Betretungsverbot bestehen. Als zentralen Angelpunkt sieht die Neufassung des § 38a SPG weiterhin die Wohnung vor, welche neuerdings von einem automatischen „Schutzkreis“ von 100 Metern umgeben wird. Bislang musste die geschützte Umgebung außerhalb der Wohnung von den Organen...

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