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GesRZ 1, Februar 2023, Seite 58

Zur Gläubigeranfechtung bei einer Einbringung in eine Tochtergesellschaft

§ 28 Z 1 und 2, § 29 Z 1 und § 39 Abs 1 IO

1. Die Einbringung eines Teilbetriebs in eine Gesellschaft, an der der Einbringende unmittelbar oder mittelbar allein beteiligt ist, erfüllt den Tatbestand des § 29 Z 1 IO (unentgeltliche Verfügung) jedenfalls dann nicht, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht überschuldet ist.

2. Ob eine solche Einbringung nach § 28 Z 1 IO anfechtbar ist, hängt vom Bestehen der Benachteiligungsabsicht ab.

(OLG Graz 2 R 63/21h; LGZ Graz 12 Cg 11/20y)

[1] Der Kläger ist Masseverwalter im Konkurs der S. GmbH (in der Folge: Schuldnerin). Er ficht die Einbringung eines Teilbetriebs dieser Gesellschaft in die Beklagte an. Diese Einbringung war mit Vertrag vom zum Stichtag erfolgt.

Die Gesellschaften waren bei Einbringung und sind auch derzeit über die Person des Ing. H. miteinander verbunden:

– An der Schuldnerin waren bei Abschluss des Einbringungsvertrages Ing. H. zu 1 % und eine (inzwischen ebenfalls insolvente) H. GmbH zu 99 % beteiligt. Alleingesellschafter der H. GmbH war wiederum Ing. H.

– Alleingesellschafterin der Beklagten war bei Abschluss des Vertrages die Schuldnerin. Derzeit ist Alleingesellschafterin der Beklagten eine ungarisch...

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