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iFamZ 6, Dezember 2018, Seite 343

Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld

iFamZ 2018/209

§ 8 KBGG; § 67 Abs 1 EStG 1988

Die einmalige Zahlung einer aus dem Vorjahr resultierenden Erfolgsprämie des Arbeitgebers ist als Sonderleistung gem § 67 Abs 1 EStG bei der Ermittlung der Zuverdienstgrenze nach dem KBGG nicht einzurechnen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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