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iFamZ 6, Dezember 2018, Seite 337

Dauer der Vorschussgewährung

iFamZ 2018/194

§ 8 UVG; § 8 Abs 4 AsylG

Für die Dauer der Vorschussgewährung ist eine Befristung der Aufenthaltsberechtigung von subsidiär schutzberechtigten Personen nur von Bedeutung, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass mit deren Ablauf auch der gewöhnliche Aufenthalt tatsächlich beendet werden wird (so bereits 10 Ob 70/17t, iFamZ 2018/43, 76).

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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