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iFamZ 6, Dezember 2016, Seite 368

Unterhaltsbemessung iZm überlassener Liegenschaft

iFamZ 2016/228

§ 94 ABGB

Der fiktive Mietwert einer dem Berechtigten überlassenen Liegenschaft ist – nach den Umständen des Einzelfalls – ganz oder teilweise als Naturalunterhalt anzurechnen. Eine gleichzeitige Anrechnung von Kreditrückzahlungsraten kommt dann allerdings nicht in Betracht, da dies eine doppelte Bevorzugung des geldunterhaltspflichtigen Beklagten bedeuten würde.

Nach gefestigter jüngerer Rsp ist der fiktive Mietwert einer dem Unterhaltsberechtigten überlassenen Liegenschaft wegen der damit verbundenen Verminderung des Unterhaltsbedarfs ganz oder teilweise als Naturalunterhalt anzurechnen (RIS-Justiz RS0047254 [T11]; zuletzt 4 Ob 85/16b mwN). […] Das Ausmaß der Anrechnung ist eine Frage des Einzelfalls (RIS-Justiz RS0047254 [T8, T 13]; RS0121283 [T1]). […] Der Beklagte begehrte die Anrechnung des Naturalunterhalts nur in der Höhe der Hälfte der von ihm allein bezahlten Kreditraten für Kredite, die für das eheliche Haus gemeinsam aufgenommen worden waren. Dass die Vorinstanzen den Naturalunterhalt (in der Form des Mietwerts der Liegenschaft) auch nur in der Höhe dieses außer Streit stehenden monatlichen Betrags berücksichtigten, ist nicht zu beanstanden. Nach der R...

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