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iFamZ 6, Dezember 2016, Seite 344

Wiederaufleben der Unterhaltspflicht nach eingetretener Selbsterhaltungsfähigkeit

iFamZ 2016/207

§ 231 ABGB

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass eine akademische Ausbildung (hier: Studium der Soziologie) ein besseres Fortkommen ermöglicht, also insb mit höheren Verdienstchancen verbunden ist. Dies ist auch angesichts des von der Antragstellerin letztlich angestrebten Berufs – sie möchte „im politischen Journalismus tätig sein“ – nicht von vornherein zu verneinen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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