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iFamZ 5, Oktober 2014, Seite 256

Kleinbetragssparbücher – Auskunftspflicht der Bank gegenüber dem Sachwalterschaftsgericht

iFamZ 2014/181

§ 133 AußStrG

LG St. Pölten , 23 R 223/14p

Ein Bankinstitut ist gegenüber dem Sachwalterschaftsgericht auch ohne Vorlage der Urkunde verpflichtet, bestimmte Auskünfte über Kleinbetragssparbücher unter 15.000 Euro zu erteilen, wenn das Sparbuch ursprünglich für die betroffene Person errichtet wurde. Es ist Auskunft darüber zu geben, wann das Sparbuch unter welcher Bezeichnung errichtet wurde, ob es innerhalb eines gewissen Zeitraums noch Bewegungen auf dem Sparbuch gegeben hat und, wenn ja, ob Auszahlungen an die betroffene Person oder allenfalls eine (nicht zu nennende) dritte Person erfolgt sind.

Für die betroffene Person wurde (…) der NÖ Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung gem § 268 ABGB zum Sachwalter für alle Angelegenheiten bestellt. Bei der Betroffenen besteht eine mäßig fortgeschrittene Demenz vom Alzheimertyp. Insb zeigt sich die Betroffene in ihren finanziellen Angelegenheiten nicht mehr orientiert. So ist dem Clearingbericht zu entnehmen, dass die Betroffene meinte, sie habe Sparbücher; diese, glaube sie, würden sich auf der Bank befinden; wie viel [Geld] dies sei, könne sie nicht sagen.

Die nunmehr namhaft gemachte Vereinssachwalterin berichtete am , im Rahmen der Vermögensfor...

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