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GesRZ 1, Februar 2022, Seite 14

Organhaftung bei unklarer Rechtslage: Braucht es eine Legal Judgment Rule?

Johannes Mitterecker

Die Business Judgment Rule gewährt dem Vorstand eine Haftungsprivilegierung für unternehmerische Entscheidungen. Obwohl sie in vielen Bereichen zur Rechtssicherheit beigetragen hat, konnte sie freilich nicht alle Zweifelsfragen lösen. Weiterhin umstritten ist, ob die Haftungsprivilegierung auf Entscheidungen bei unklarer Rechtslage übertragen werden kann. Braucht es also neben der Business Judgment Rule auch eine Legal Judgment Rule?

I. Einleitung und Problemaufriss

Der Grundgedanke der Business Judgment Rule des § 84 Abs 1a AktG bzw des § 25 Abs 1a GmbHG besteht darin, Vorstände bzw Geschäftsführer nicht durch Haftungsgefahren in ihrer unternehmerischen Initiative zu beeinträchtigen. Durch die Business Judgment Rule wurde dem Vorstand ein safe harbor für unternehmerische Entscheidungen eröffnet. Wenn er ein bestimmtes Prozedere einer optimalen Entscheidungsfindung einhält, schützt ihn dieser sichere Hafen vor einer Haftung gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung).

Nun gehören zum Unternehmensalltag eines Vorstandsmitglieds aber nicht nur unternehmerische Entscheidungen, sondern auch eine Auseinandersetzung mit unklaren Rechtslagen. Auch in letzterem Fall schwebt das Damoklesschwert einer Vorstandshaftung ständig üb...

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