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iFamZ 6, Dezember 2013, Seite 311

Reform des Erbrechts in Liechtenstein

Ein neuer Anstoß für eine Reform in Österreich?

Ulrich Pesendorfer

Mit Gesetz vom über die Abänderung des ABGB wurde in Liechtenstein eine Reform des Erbrechts beschlossen, die mit in Kraft getreten ist. Da auch in Österreich seit Längerem ein ähnliches Vorhaben angedacht und weitgehend aufbereitet wurde, sollen hier die Eckpunkte der Änderungen im Nachbarland dargestellt werden. Hervorzuheben sind die Aufwertung des gesetzlichen Erbrechts der Ehegatten und eingetragenen Partner, die Ausweitung des Erbvertrags und die Stundung bzw Ratenzahlung des Pflichtteilsanspruchs.

I. Allgemeines und Ausgangslage

Das liechtensteinische ABGB (flABGB) gleicht dem österreichischen ABGB weitgehend. Seit der grundlegenden Anpassung des liechtensteinischen Erbrechts im Jahr 1993 an das ABGB sind nur punktuelle Neuregelungen erfolgt. Eine Gesamtreform war daher nach Ansicht des Gesetzgebers durch Nachvollziehen der österreichischen Reformen durch das KindRÄG 2001, das FamErbRÄG 2004 und das FamRÄG 2009 – unabdingbar. Bei der reinen Rezeption der Änderungen des österreichischen Rechts – insb privates mündliches Zeugentestament nur noch als Nottestament, Aufhebung der Erbunfähigkeit wegen Ehebruchs oder Blutschande, Testament von mündigen Minderjährigen und Personen unter Sachwalters...

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