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GesRZ 5, Oktober 2023, Seite 299

Gläubigerschutz bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen

Benedikt Hirschler

Das EU-UmgrG enthält Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung und Spaltung sowie zur Umwandlung (Sitzverlegung). Mit Inkrafttreten des EU-UmgrG trat das EU-VerschG, welches mehr als 15 Jahre die grenzüberschreitende Verschmelzung regelte, außer Kraft. Durch das EU-UmgrG werden die Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung novelliert. Ein zentrales Thema bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen sind Gläubigerschutzbestimmungen. Die Gläubigerschutzbestimmungen sowie die Änderungen des Gläubigerschutzes bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen durch das EU-UmgrG werden in diesem Beitrag näher beleuchtet.

I. Geschichtliche Entwicklung

Bevor es noch sekundäre europarechtliche Rechtsgrundlagen gab, wurde die grenzüberschreitende Verschmelzung durch den EuGH ua im Urteil SEVIC Systems aufgrund der Niederlassungsfreiheit (Art 49 und 54 AEUV; Ex-Art 43 und 48 EGV) als zulässig angesehen. Der europäische Gesetzgeber nahm sich daraufhin der Normierung von Regelungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung an. Es wurde die Richtlinie 2005/56/EG erlassen. Diese Richtlinie wurde in Österreich durch das EU-VerschG umgesetzt. Durch das EU-VerschG wurden – wie der Name des Gesetzes bereits preisgibt – nur...

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