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GesRZ 4, August 2023, Seite 219

Greenwashing-Berichte der europäischen Aufsichtsbehörden

Am legten die ESMA, die EBA und die EIOPA der Europäischen Kommission ihre Zwischenberichte zum Greenwashing vor. Aufgrund des Konsultationsersuchens der Europäischen Kommission haben die europäischen Aufsichtsbehörden ihre finalen Berichte bis vorzulegen.

Die europäischen Aufsichtsbehörden verstehen unter Greenwashing die Praxis, Aussagen oder Erklärungen bezüglich der Nachhaltigkeit eines Unternehmens, eines Finanzprodukts oder einer Finanzdienstleistung nicht klar darzustellen oder nicht angemessen widerzuspiegeln. Es werden somit Unternehmen, Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte beim Greenwashing als nachhaltiger präsentiert, als sie es tatsächlich sind. Dies könne für Verbraucher, Investoren oder andere Markteilnehmer irreführend sein.

Im Bericht der ESMA wird aufgeschlüsselt, welche Bereiche von Emittenten, Investmentmanagern, Referenzwert-Administratoren und Wertpapierdienstleistungsunternehmen besonders der Gefahr des Greenwashings unterliegen. Diese Analyse soll dabei helfen, das Greenwashing abzuschwächen und im besten Fall vollständig zu verhindern. Es wird durch den Bericht auch ersichtlich, dass das Greenwashing im S. 220gesamten ESG-Spektrum stattfind...

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