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GesRZ 4, August 2023, Seite 213

30 Jahre Privatstiftung: Der Erfolg der Vergangenheit ist das Saatgut für morgen

Am ist das PSG in Kraft getreten. Die Regierungsvorlage dazu wurde am von der SPÖ-ÖVP-Koalitionsregierung in das Parlament eingebracht. Nach kurzer Beratung im Justizausschuss wurde das Gesetz am im Nationalrat beschlossen und am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es wurde rückwirkend mit in Kraft gesetzt.

Ziel des Gesetzes war es, für die österreichische Wirtschaft und Gesellschaft eine eigenständige, neue und gestaltungsoffene Rechtsform ohne Anteile und Mitgliedschaften zur Verfügung zu stellen. Diese sollte je nach Bedarf auch dem fortdauernden Einfluss des Stifters unterworfen werden können. Die Einflussnahmemöglichkeit des Stifters oder der Stifterin ist eine Konstante des österreichischen PSG. Somit wird das Vermögen zwar formal vom Stifter und ehemaligen Eigentümer getrennt, die rechtliche und faktische Verfügungsmacht behält sich der Stifter oder die Stifterin im Regelfall aber vor. Daher sind Vergleiche mit ausländischen Stiftungen oder Funktionsäquivalenten (wie trusts) jeweils unter dieser Prämisse zu beurteilen und Vergleiche zu diesen Regelungsregimen vorsichtig und unter Berücksichtigung der Eigenheiten der österreichischen ...

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