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GesRZ 3, Juli 2023, Seite 200

Aufforderung an den Geschäftsführer, gemäß § 88 Abs 3 GmbHG die Auflösung der Gesellschaft beim Firmenbuch anzumelden

§ 88 Abs 3 GmbHG

Nach gefestigter Rspr sind gerichtliche Aufträge, deren Missachtung erst in einer anfechtbaren späteren Verfügung Rechtswirkungen zeitigen kann, unanfechtbar (hier: Aufforderung an den Geschäftsführer, gem § 88 Abs 3 GmbHG die Auflösung der Gesellschaft beim Firmenbuch anzumelden [Zurückweisung des Revisionsrekurses]).

(OLG Wien 6 R 119/22x; HG Wien 75 Fr 2127/22w)

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