Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 3, Juli 2023, Seite 166

Sanktionen und Sorgfaltspflichten

Jakob Jaritz

Russland steht aufgrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine in der EU sowie in weiten Teilen der Welt unter Sanktionen. Belarus und der Iran sind wegen ihrer Unterstützung der Invasion ebenso sanktioniert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die geltenden Handelsbeschränkungen und beleuchtet die Auswirkungen der Sanktionen auf die Sorgfaltspflichten der Geschäftsleiter sowie die Frage, welche gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen bei einem Sanktionsverstoß drohen. Darüber hinaus wird untersucht, welche Auswirkungen Drittstaatssanktionen auf den Sorgfaltsmaßstab haben.

I. Überblick: Umfang der EU-Sanktionen

Die Sanktionen der EU gegen Russland gehen bereits auf das Jahr 2014 und die Annexion der Krim zurück (vor allem Russland-Sanktionsverordnung und Russland-Embargoverordnung). Seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Jahr 2022 hat die EU diese stark ausgeweitet (zuletzt durch das 10. Sanktionspaket, bestehend aus drei GASP-Beschlüssen sowie drei Verordnungen). Weitere Maßnahmen sind in politischer Abstimmung. Aufgrund der Sanktionen ist der Handel der EU-Staaten mit Russland weitgehend eingeschränkt. Es gelten etwa umfassende Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen. Europäisc...

Daten werden geladen...