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GesRZ 6, Dezember 2021, Seite 342

Update: Offenlegungsverordnung und Taxonomie- Verordnung

Wie in dieser Rubrik berichtet wurde, ist die Offenlegungsverordnung seit in Geltung, die begleitenden Durchführungsakte wurden jedoch noch nicht erlassen. Aufgrund der Komplexität und der technischen Detailliertheit verzögern sich die Entwürfe für die technischen Regulierungsstandards der europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA. Ziel sei es nun, die geplanten 13 technischen Regulierungsstandards in einem delegierten Rechtsakt zu bündeln. Dieser soll – ein Jahr verspätet – am zur Anwendung kommen. Als erste Referenzperiode gilt damit das Kalenderjahr 2022. Auf die Anwendbarkeit der bereits geltenden Offenlegungsverordnung habe dies keine Auswirkungen.

Darüber hinaus wurde am eine delegierte Verordnung zur Ergänzung der Taxonomie-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Es handelt sich dabei um eine delegierte Verordnung zur „Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche ...

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