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GesRZ 6, Dezember 2021, Seite 340

VKI-Finanzierungsgesetz 2022

Am langte im Nationalrat ein Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation im Jahr 2022 (VKI-Finanzierungsgesetz 2022 – VKI-FinanzG 2022) ein. Mit dem VKI-FinanzG 2022 soll die Finanzierung des VKI langfristig gesichert werden. Gem § 1 VKI-FinanzG 2022 hat der Bund dem VKI für den laufenden Betrieb und für die Erfüllung des Vereinszwecks im Jahr 2022 folgende Beträge zur Verfügung zu stellen:

  • 4,5 Mio € für Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie

  • 1 Mio € für Rechtsdurchsetzung und Fortbildung.

Die gegenüber den Regierungsvorschlägen um 500.000 € erhöhten Mittel seien den zusätzlichen Aufgaben in der Bewältigung der verbraucherschutzpolitischen Herausforderungen iZm den Corona-Maßnahmen geschuldet.

Anders als bisher soll die Finanzierung ab dem in eine Regelfinanzierung übergehen (§ 1 Abs 1 Z 3 VKI-FinanzG 2022). Ab dem werden die Beträge nach dem Verbraucherpreisindex valorisiert. Gem § 1 Abs 3 VKI-FinanzG 2022 kann der Bund ferner dem VKI zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn 1.) sie der Finanzierung von Maßnahmen ...

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