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PV-Info 11, November 2012, Seite 13

Änderungen bei der Kurzarbeit

PV-Info Redaktion

Das Instrument der Kurzarbeit ist ua durch eine Richtlinie des AMS geregelt. Diese Richtlinie wurde rückwirkend per neu gefasst. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichsten Änderungen in Tabellenform.


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Thema
Bisherige Regelung
Nunmehrige Regelung
Information im Vorfeld
Keine Regelung
Im Vorfeld der Beratung über die Einführung von Kurzarbeit kann das AMS interessierten Betrieben Unterstützung bei der Erstellung des Ausbildungskonzepts anbieten.
Wirtschaftliche Schwierigkeiten als Voraussetzung für Kurzarbeit
Temporäre wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgrund von externen Umständen.
Unvorhersehbare und vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgrund von externen Umständen. Diese Beschäftigungsschwierigkeiten können sich auf ein einzelnes Unternehmen oder auch auf eine betroffene Branche beziehen (zB Krisen infolge der Auswirkungen von BSE, Vogelgrippe, Terroranschlägen etc).
Abbau von Alturlauben (= Urlaubsansprüche aus bereits abgelaufenen Urlaubsjahren) als Voraussetzung für Kurzarbeit
Der Arbeitgeber muss sich ernsthaft um den Abbau von Alturlauben (vor Beginn der Kurzarbeit) bemühen.
In begründeten Ausnahmefällen können Alturlaube auch während des K...

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