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GesRZ 6, Dezember 2018, Seite 334

Der Konzernbegriff und seine Verwandten

Ein Überblick

Simon Drobnik und Ulrich Torggler

Mit dieser Ausgabe startet die GesRZ ihre neue ständige Rubrik „Der Konzern“, welche sich verschiedenen Problemen des Konzernrechts widmen wird. Der vorliegende Eröffnungsbeitrag unternimmt zunächst eine Begriffsbestimmung.

I. Einleitung

Der Begriff des Konzerns (von spätlateinisch concernere, zusammenfügen) entwickelte sich zunächst außerhalb der rechtlichen Sphäre. Erste Konzernstrukturen finden sich bereits im 15. Jahrhundert im Unternehmensimperium der Medici. Zum Rechtsbegriff wird der Konzern jedoch erst im 20. Jahrhundert, als das deutsche AktG 1937 eine erste Konzerndefinition einführt. Diese Definition ist durch Rechtsübernahme und -überleitung bis heute Bestandteil des österreichischen Rechts (§ 15 AktG). Seit der GmbHG-Novelle BGBl 1980/320 findet sie sich auch in § 115 GmbHG.

Inhaltlich beruht die Definition auf der sog Konzerngefahr, die davon ausgeht, dass die Tätigkeit einer Gesellschaft gesellschaftsfremden unternehmerischen Interessen dienstbar gemacht wird oder zumindest gemacht werden kann. Manifestationen können etwa der Entzug von Liquidität im S. 335 Rahmen eines konzernweiten cash pooling oder der Verzicht auf lukrative Geschäftschancen zugunsten einer anderen Konzerngesellschaft sein. Leidtragende si...

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