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iFamZ 6, November 2012, Seite 289

Besuchsrecht der Großeltern

iFamZ 2012/211

§ 148 Abs 3 ABGB

Das Recht der Großeltern auf Kontakt mit ihren Enkeln entspricht dem elterlichen Besuchsrecht; eine Einschränkung ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Familienleben oder die Eltern-Kind-Beziehung durch die Ausübung gestört würde.

Rubrik betreut von: Gabriela Thoma-Twaroch
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