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iFamZ 6, November 2012, Seite 280

Notkompetenz des Jugendwohlfahrtsträgers steht im Einklang mit Art 8 EMRK

iFamZ 2012/205

Art 6, 8, 13 EMRK, § 215 Abs 1 ABGB

EGMR , Beschw-Nr 1566/08, Sahin gg Österreich

Zur Überprüfung des Grundrechts des Zugangs zu einem Gericht (Art 6 EMRK) ist die Erschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs keine Voraussetzung.

Die fehlende Möglichkeit, eine Beschwerde zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit einer Maßnahme nach § 215 Abs 1 ABGB zu erheben, steht mit Art 6, 13 EMRK im Einklang, weil diese Frage in einem Amtshaftungsverfahren geklärt werden kann.

Die Bf, Zybeyde Sahin, und ihr Ehemann haben zwei Kinder: die 1997 geborene Tochter D und den 1999 geborenen Sohn S. Aufgrund der gehäuften Verdachtsmomente im Hinblick auf körperliche Gewalt und sexuellen Missbrauch durch den Ehemann nahm der JWT in Innsbruck am den Eltern die beiden Kinder nach § 215 Abs 1 ABGB ab. Das BG Innsbruck wies im Februar 2006 den Antrag des JWT auf Übertragung der Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung zurück: Die Vorwürfe hätten sich nach Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht bestätigt, und die Eltern seien kooperativ. Es könne mit einer Weisung an die Eltern, unterstützende Betreuung in Anspruch zu nehmen, das Auslangen gefunden werden; eine Gefährdung des Kindeswohls liege nicht vor. Das LG Innsbruck gab dem Rekurs des JWT nicht Folge. Die Kinder kamen am zu den Elte...

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