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iFamZ 6, Dezember 2015, Seite 279

Mitwirkungspflicht des unterhaltsberechtigten Kindes bei Ermittlung des ihm zurechenbaren Eigeneinkommens

iFamZ 2015/203

§ 231 ABGB

Im Revisionsrekursverfahren ist nur noch über die Enthebung des Antragstellers von seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner Tochter für die Zeit vom bis zu entscheiden. Dazu brachte der Vater vor, dass die Tochter in diesem Zeitraum aufgrund ausreichenden Eigeneinkommens selbsterhaltungsfähig gewesen sei.

Dagegen wendete die Antragsgegnerin ein, dass sie im Zeitraum Oktober 2005 bis November 2011 zielstrebig das Magisterstudium der Rechtswissenschaften und daran anknüpfend das Doktoratsstudium betrieben habe. Infolge unzureichender Unterhaltsleistungen des Vaters sei sie genötigt gewesen, durch Erwerbstätigkeit für den eigenen Unterhalt und denjenigen ihrer Schwester und ihrer Mutter aufzukommen. Der vom Antragsteller – einem absolvierten Juristen – geleistete Unterhalt entspreche auch nicht dem Unterhalt, den er nach dem Anspannungsgrundsatz und nach seinen persönlichen Verhältnissen (Haus, Auto, Erbschaft) zu zahlen verpflichtet gewesen wäre.

Mit Beschluss des Erstgerichts vom wurde der Antragsgegnerin aufgetragen, sämtliche Einkommensnachweise für den Zeitraum bis binnen 14 Tagen vorzulegen. Die Antragsgegnerin legte jedoch bis zuletzt keine ...

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