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GesRZ 3, Juni 2022, Seite 129

Die Rechtsnatur des Bestellungsaktes

Einseitiges oder zweiseitiges Rechtsgeschäft oder gar Vertrag?

Kerstin Stritzke

Unter dem gesellschaftsrechtlichen Begriff „Bestellung von Leitungsorganen“ ist zum einen das körperschaftsrechtliche Rechtsverhältnis zwischen dem GmbH-Geschäftsführer oder dem AG-Vorstandsmitglied und seiner Gesellschaft zu verstehen. Zum anderen bezeichnet er aber auch den Akt, wodurch die gleichnamige Rechtsbeziehung begründet wird. Da es sich hierbei um einen mehrstufigen Akt handelt, der beide Parteien involviert, ist die rechtliche Einordnung nicht unproblematisch und seit jeher Gegenstand eines Meinungsstreits. Der folgende Beitrag beleuchtet die einzelnen Schritte des Bestellungsaktes und beantwortet die Frage nach der umstrittenen rechtlichen Einordnung auf der Grundlage der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre unter Beachtung von gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten.

I. Einleitung

Bei Kapitalgesellschaften gilt das sog Prinzip der Dritt- bzw Fremdorganschaft: Anders als bei Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter automatisch qua ihrer Gesellschafterstellung die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis erhalten (Prinzip der Selbstorganschaft), erfordert es einen eigenen organschaftlichen Akt zur Begründung der Organstellung inklusive Rechten und Pflichten. Die...

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