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GesRZ 3, Juni 2022, Seite 105

Neue FMA-Mindeststandards für das Kreditgeschäft und andere Geschäfte mit Adressenausfallsrisiken

Am veröffentlichte die FMA ihre neuen Mindeststandards für das Kreditgeschäft und andere Geschäfte mit Adressenausfallsrisiken. Die FMA aktualisiert damit das aus dem Jahr 2005 stammende Regelwerk und passt es an die jüngsten regulatorischen Änderungen an. Insb wurden bei der Überarbeitung die seit geltenden EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung berücksichtigt.

Ziel der Mindeststandards sind einheitliche Standards für das Kreditrisikomanagement von beaufsichtigten Instituten. Die Mindeststandards richten sich nunmehr an alle Kreditinstitute mit der Berechtigung zur Durchführung eines oder mehrerer der in § 1 Abs 1 Z 1 bis 12 und Z 15 bis 18 BWG genannten Bankgeschäfte. Neu ist, dass die Anforderungen für alle und damit auch für kleine Kreditinstitute gelten. Die Regelungen sollen aber – wie schon bisher – durch Flexibilität, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der aufsichtlichen Erwartungen der heterogenen Kreditinstitutsstruktur und der Vielfalt des Kreditgeschäfts Rechnung tragen. Wenn die Zielerreichung sichergestellt sei, könnten je nach Größe des (kleinen) Kreditinstituts und Risikogehalt der betreffenden Geschäfte die Anforderungen an das Kreditrisikomanagement und die Kreditvergabe...

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