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ZVers 1, Jänner 2024, Seite 39

Krankenversicherung: Zur Mitversicherung eines neugeborenen Kindes im Krankenversicherungsvertrag der Mutter unter Verzicht des Versicherers auf sein Antragsablehnungsrecht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen; Begriff „Pseudomakler“

§ 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustaggegeldversicherung; § 44 VersVG

1. Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass zwischen der Klägerin und der Beklagten durch die Annahme des Anbots S. 40 der Beklagten noch kein Versicherungsvertrag zustande gekommen ist, ist vor dem Hintergrund der von der Beklagten gemeinsam mit ihrem Anbot übermittelten Zusatzangaben, ob es und wie – erst in weiterer Folge – zu einem Vertragsschluss kommen werde, nicht korrekturbedürftig, auch wenn im Schreiben von einem „Anbot“ die Rede ist.

2. Die überdurchschnittliche Vertragsvermittlung in bloß einer einzigen Sparte kann schlicht darauf zurückzuführen sein, dass der Makler strikt die ihm obliegende Pflicht zum best advice befolgt und erkennt, dass ein bestimmter Versicherer in besagter Sparte (in der Regel) Bestanbieter ist.

Die Klägerin ist bei der Beklagten aufrecht krankenzusatzversichert. Der Versicherung liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (im Folgenden: AVB) zugrunde. Sie lauten auszugsweise:

㤠2. Abschluss des Versicherungsvertrages

...

(4) Über die Antragsannahme (Beitrittsannahme)...

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